für Text-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen von „DigitaleMeisterwerke" (B2B) – Stand: 4. August 2026
Inhalt
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Christian Ermlich, handelnd als Einzelunternehmen „DigitaleMeisterwerke", Wilmersdorfer Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau (nachfolgend „Anbieter"), und seinen Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Kunde").
1.2 Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.5 Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Für deren Inhalt ist eine Bestätigung in Textform maßgeblich.
2.1 Das Aufmaß umfasst die Analyse der bestehenden Stellenangebots- bzw. Karriereseite sowie eine schriftliche Auswertung mit Handlungsempfehlungen.
2.2 Die Bewerberseite umfasst, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt:
2.3 Nicht Bestandteil der Leistung sind – sofern nicht gesondert vereinbart – insbesondere: laufende Betreuung oder Pflege der Seite nach Übergabe, Bewerbermanagement, Sichtung oder Beantwortung von Bewerbungen, Schaltung und Verwaltung von Stellenanzeigen, Erstellung von Foto- oder Videomaterial sowie Hosting.
2.5 Weitere Korrekturschleifen über die in Ziffer 2.2 genannte hinaus werden nach Aufwand gesondert vergütet.
2.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Leistungen in deutscher Sprache.
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines in Textform übermittelten Angebots des Anbieters oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Mehraufwand kann nach vereinbarten oder üblichen Stundensätzen berechnet werden.
3.4 Die Vorschriften des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB über Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr finden auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.
4.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere bestehende Stellenanzeigen und Karriereseiten, Unternehmensangaben, Angaben zu Zielgruppe und Arbeitsbedingungen, Bildmaterial sowie rechtlich erforderliche Hinweise.
4.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zu Auskunft und Freigabe berechtigt ist, und reagiert auf Rückfragen und Freigabeanfragen innerhalb von 5 Werktagen.
4.3 Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten und der veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Dies gilt insbesondere für die Vereinbarkeit von Stellenangeboten mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie für Impressums-, Datenschutz- und sonstige Pflichtangaben der Website.
4.4 Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an gelieferten Materialien – insbesondere an Fotos und Logos – zu verfügen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
4.5 Verzögerungen durch unvollständige Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
5.1 Wer die Bewerberseite in die Website des Kunden einbaut, wird vor Auftragsbeginn festgelegt und im Angebot festgehalten. Möglich sind: Einbau durch den Anbieter, Einbau durch einen vom Kunden beauftragten Webbetreuer oder Einbau durch den Kunden selbst. Die Vergütung ist in allen drei Fällen gleich.
5.2 Der Einbau durch den Anbieter ist in der Vergütung enthalten, sofern die Website auf einem gängigen, allgemein zugänglichen System betrieben wird und der Kunde dem Anbieter rechtzeitig einen funktionsfähigen Zugang bereitstellt. Ist dies nicht der Fall, liefert der Anbieter die Bewerberseite übergabefertig aus; die Vergütung bleibt unverändert.
5.3 Zugangsdaten des Kunden verwendet der Anbieter ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags und löscht sie nach Abschluss. Vor Änderungen an einer bestehenden Website erstellt der Anbieter, soweit technisch möglich, eine Sicherung und dokumentiert die vorgenommenen Änderungen.
5.4 Erfolgt der Einbau durch den Kunden oder einen Dritten, übergibt der Anbieter die Bewerberseite übergabefertig nebst einer schriftlichen Übergabe-Notiz mit Hinweisen zur Umsetzung. Mit der Übergabe endet die Verantwortung des Anbieters für die technische Umsetzung und die Darstellung der Seite.
6.1 Alle Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG in der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung; die Umsätze des Anbieters sind daher von der Umsatzsteuer befreit, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Der Gesamtumsatz hat im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 25.000 € nicht überschritten und wird im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 100.000 € voraussichtlich nicht überschreiten.
6.3 Beauftragt der Kunde im Anschluss die Bewerberseite, wird die für das Aufmaß gezahlte Vergütung vollständig auf deren Preis angerechnet. Die Anrechnung setzt voraus, dass die Beauftragung innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung des Aufmaßes erfolgt.
6.5 Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
6.6 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie weitere gesetzliche Verzugsschäden zu erstatten.
6.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Fristen beginnen erst nach Zahlungseingang gemäß Ziffer 6 und vollständiger Mitwirkung des Kunden.
7.2 Das Aufmaß wird in Textform geliefert (z. B. PDF, DOCX, E-Mail). Die Bewerberseite wird je nach Vereinbarung nach Ziffer 5 eingebaut oder übergabefertig geliefert.
7.3 Beanstandet der Kunde nach Fertigstellung innerhalb von 14 Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) keine wesentlichen Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen. Die Nutzung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse gilt ebenfalls als Abnahme.
7.4 Geschmackliche Vorstellungen, die über vereinbarte Parameter hinausgehen, stellen keinen Mangel dar und werden gesondert vergütet.
8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlich ist.
8.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, erstellte Texte, Seiten oder Konzepte als eigenständiges Produkt weiterzuverkaufen oder Dritten zu lizenzieren.
8.4 Der Anbieter darf entwickelte Ideen, Konzepte und Methoden in anonymisierter Form auch für andere Kunden verwenden.
9.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in einer Referenzliste zu nennen sowie die veröffentlichte Bewerberseite als Referenz zu verlinken.
9.2 Darüber hinausgehende Nutzung von Arbeitsergebnissen zu Demonstrationszwecken erfolgt nur ohne Rückschlussmöglichkeit auf den Kunden oder nach ausdrücklicher Einwilligung.
9.3 Der Kunde kann der Referenznennung in Textform aus wichtigem Grund widersprechen.
10.1 Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei reinen Beratungsleistungen schuldet der Anbieter keinen bestimmten praktischen Erfolg.
10.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Leistung als genehmigt.
10.3 Im Falle eines berechtigten Mangels ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
10.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme.
10.5 Ziffer 5.5 bleibt unberührt.
10.6 Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach Ziffer 10.4 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.1 Für das Aufmaß gewährt der Anbieter zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
11.2 Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Aufmaßes ohne Angabe von Gründen die Rückerstattung des vollen Rechnungsbetrags verlangen.
11.3 Der Antrag ist per E-Mail an [email protected] zu stellen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
11.4 Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Antrags auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
11.5 Die Garantie ist ausgeschlossen bei missbräuchlicher Mehrfachinanspruchnahme oder vorsätzlich falschen Angaben. Die Kenntnisnahme, Prüfung oder teilweise Umsetzung der gelieferten Auswertung schließt die Garantie nicht aus.
11.6 Für die Bewerberseite gilt diese Garantie nicht. Hier gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Ziffer 10; der Anbieter bessert berechtigte Mängel im Rahmen der Nacherfüllung nach.
11.7 Die Garantie erlischt, sobald der Kunde die Bewerberseite beauftragt.
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
12.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen oder nicht erreichte Marketingziele besteht nur in den Grenzen von Ziffer 12.2.
12.4 Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte. Der Kunde stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
12.5 Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, soweit der Kunde eine ordnungsgemäße Datensicherung vorgenommen hat.
13.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich und machen diese Dritten nicht zugänglich.
13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für allgemein bekannte Informationen, rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen, bereits vorher bekannte Informationen oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
13.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
14.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
14.3 Soweit der Anbieter im Einzelfall doch personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
15.1 Diese AGB gelten für Einzelleistungen und – sofern ausdrücklich vereinbart – für laufende Beratungs- oder Betreuungspakete.
15.2 Bei einmaligen Leistungen endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
15.3 Bei monatlich vergüteten Paketen gilt – sofern nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten mit Verlängerung um jeweils 3 Monate, wenn nicht 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.1 Der Anbieter kann diese AGB aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
16.2 Geänderte AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang widerspricht und auf dieses Recht hingewiesen wurde.
16.3 Für bereits abgeschlossene Einzelaufträge gelten die bei Vertragsschluss gültigen AGB.
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
17.5 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.